House Rules

1 Wo und Wann
Die Veranstaltung findet am 17.01.2026 im Nachtclub Stellwerk Hamburg (Hamburger Bahnhof Harburg) statt. Adresse: Hannoversche Str. 85, 21079 Hamburg
2 Suit-Lounge – Wer darf rein?
Als Fursuiter („Suiter“) gilt jeder Besucher, der sich bei der Anmeldung als Suiter registriert und mindestens einen Fursuit-Kopf besitzt.
• Suiter erhalten beim Einlass eine gesonderte Badge. • Die allgemeinen Kleidungsregeln (Ziff. 4.7 und 5) gelten auch für Suiter. • Jeder Suiter kann eine Begleitperson bestimmen, die mit in die Lounge darf. • Foto- und Videoaufnahmen in der Lounge sind streng untersagt. Zuwiderhandelnde werden von der gesamten Veranstaltung ausgeschlossen.
3 Zeitlicher Ablauf & Einlass
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17:30 Uhr – Einlass für Supporter-Ticket-Besitzer
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Sobald keine Supporter mehr anstehen, öffnen wir für alle regulären Tickets
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18:00 Uhr - Einlass für alle Besucher
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18:45 Uhr - Eventbegrüßung
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19:00 Uhr - Clubraum eröffnet
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04:00 Uhr (18.01.2026) – Ende der Veranstaltung
4 Tickets, Weiterverkauf & Rücktritt
Die Tickets sind personalisiert ausschließlich im offiziellen Ticketshop unter www.winters-embrace.com erhältlich.
• Umtausch und Rücktritt sind ausgeschlossen. • Krankheit oder Nichterscheinen berechtigt nicht zur Erstattung. • Weiterverkauf nur mit schriftlicher Genehmigung der Orga möglich (Namensänderung auf dem Ticket erforderlich).
Wiederholtes oder extremes Verstoßen gegen die Chatregeln im Telegram, kann zum Ausschluss des Festes führen. In diesem Fall gibt es kein Anrecht auf Rückerstattung
5 Einlass & Einlasskontrolle
5.1 Altersnachweis
Teilnahme ab 18 Jahren. „Mutti-Zettel“ oder ähnliche Vollmachten werden nicht anerkannt. Ein gültiger Lichtbildausweis ist am Einlass vorzuzeigen. Kein Ausweis = kein Einlass.
5.2 Ticket & Badge
• Zutritt nur mit gültigem Ticket oder auffälliger, unversehrter Badge („Lanyard“). • Erstes Ticket-Tausch gegen Badge am Eingang. • Badge jederzeit sichtbar tragen oder auf Anforderung vorzeigen. • Kein Badge = Ausschluss. • Wieder-Einlass nach Verlassen nur mit Badge.
5.3 Nicht-Übertragbarkeit
Kopierte, gefälschte oder manipulierte Badges verlieren sofort ihre Gültigkeit und werden entwertet.
5.4 Sicherheitskontrolle
Security kann Taschenkontrollen und bei Auffälligkeiten auch Leibesvisitationen durchführen. Mit der Teilnahme erklärt sich jeder Besucher damit einverstanden.
5.5 Ausschlussrecht
Der Veranstalter kann bei wichtigen Gründen den Einlass verweigern oder vom Event ausschließen. Wichtige Gründe sind unter anderem:
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Mitführen verbotener Gegenstände (Ziff. 8)
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Starker Alkohol- oder Drogeneinfluss
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Vorliegendes Hausverbot
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Deutlich menschenverachtende, homophobe, transphobe oder rassistische Einstellungen
In solchen Fällen verfallen Ticket und Badge ohne Erstattungsanspruch.
6 Hausrecht, Verhaltensregeln & Foto/Video
6.1 Hausrecht & Haftung
Das Hausrecht liegt beim Veranstalter und seinem Sicherheitspersonal. Das Sicherheitspersonal besteht einzig aus Security aus der Furry Community. Schäden an Kleidung oder Fursuits, die vor der Veranstaltung oder während des Tragens bei der Veranstaltung auftreten, sind vom Veranstalter nicht erstattbar. Der Veranstalter verpflichtet sich, abgelegte Kleidung und Kostüme zu verwahren und zu dessen Räumlichkeit zu beaufsichtigen. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der Einlasskontrolle, die Fursuits pfleglich zu behandeln oder nur von dem Suiter vorzeigen zu lassen. Bei Problemen muss die Orga dazu geholt werden, die den Vorgang dann überwacht. Für den Inhalt von Taschen kann keine Haftung übernommen werden.
6.2 Anweisungen des Personals
Besucher müssen allen Weisungen des Personals sowie den Aushängen und Sicherheitshinweisen vor Ort folgen. Speziell der Orga, Security aber auch dem Barpersonal vor Ort ist folge zu leisten.
Die Security hat folgende Aufgaben: • Überwachung der Suit-Lounge • Deeskalation und Meldetätigkeiten • Wahrung der körperlichen Unversehrtheit aller. Security darf Personen nur nach Rücksprache mit der Orga von der Veranstaltung entfernen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Regeln zu ergänzen oder konkretisieren und gefährdendes Verhalten untersagen zu lassen. Den Anweisungen der Sicherheitskräfte ist jederzeit Folge zu leisten.
6.3 Verhaltensregeln
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.
Untersagte Handlungen
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🚫 Verbotene Gegenstände (siehe Ziff. 8) mitführen
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🤜 Körperliche Gewalt gegen Besucher, Personal oder Dritte ausüben
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🎯 Gegenstände auf Bühne oder andere Besucher werfen
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🚽 Außerhalb der Toiletten urinieren oder Notdurft verrichten
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🎨 Bauliche Anlagen, Wände oder Gegenstände bemalen, besprühen oder verschmutzen
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💊 Konsum und Verkauf illegaler Drogen
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💼 Gewerblicher Handel oder Werbemaßnahmen ohne Zustimmung
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📢 Politische, religiöse oder kommerzielle Werbemaßnahmen jeglicher Art
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🖼️ Dekorationen außerhalb zugelassener Bereiche anbringen
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🚷 Nicht freigegebene Bereiche betreten, auf Bühnen oder Tresen klettern
6.4 Safe Space
Winters Embrace ist ein Safe Space. Hatespeech und Shaming jeglicher Art werden nicht toleriert.
6.5 Foto & Video
• Fotografieren/Filmen für den privaten Gebrauch ist außerhalb der Suit-Lounge erlaubt. • Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu wahren. • Mit der Teilnahme willigt jeder ein, dass der Veranstalter Foto- und Videoaufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt nutzen darf. • Löschwünsche einzelner Aufnahmen können über das Kontaktformular auf www.winters-embrace.com eingereicht werden.
6.6 Rauchen & Vapen
Im Innenbereich ist das Rauchen und Vapen strikt untersagt.
6.7 Mitbringen von Essen
Das Mitbringen von Essen, z.B. selbst gekochtes, nur mit Rücksprache der Orga gestattet. Kleine Snacks für den eigenen Gebrauch sind in Ordnung.
6.8 Beschädigungen melden
Beschädigungen an fremdem oder hauseigenem Eigentum und Inventar sind umgehend der Security oder der Orga zu melden. Mutwilliges Zerstören fremden Eigentums führt zur persönlichen Haftung und zum sofortigen Ausschluss vom Event.
7 Kleiderordnung
Wir verstehen Winters Embrace als erwachsenes, offenes Club-Fest. Jeder darf sich so kleiden, wie er_sie sich wohlfühlt – solange es im Rahmen “üblich-clubmäßig” bleibt und keine verbotenen Schriften oder hasserfüllten Bildnisse zeigt. Insbesondere sind Band-Shirts oder -Patches mit verfassungsfeindlichem Hintergrund untersagt.
7.1 Light- und Heavy-Fetish-Accessoires
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Light-Fetish (ganztags erlaubt): Halsbänder mit Leine, Harness, hautenge Kleidung, Gothic-Halbmasken usw.
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Heavy-Fetish (ab 01:30 Uhr in Suiter-Lounge & auf dem Gelände): Fetischmasken, Soft-Suits, Ganzkörper-Latexkleidung (ungeölt, wir können aufgrund des Platzes nicht sicherstellen, das suits nicht berührt werden), Petsuits etc. Solltest du dir nicht sicher sein, ob das was du tragen möchtest passt, kontaktiere uns.
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Primäre und sekundäre Geschlechtsmerkmale müssen jederzeit bedeckt sein.
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Dies ist kein „After-Dark-Event“ – Selbst bei lockeren Klamottenregeln ist Geschlechtsverkehr in den Veranstaltungsräumen untersagt.
7.2 Nieten
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Nieten aus weichem Kunststoff, Stoff oder anderem weichen Material: keine Beschränkungen.
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Abgerundete Metall-Nieten empfohlen.
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Metall-Nietenarmbänder und -Gürtel mit hochstehenden oder spitzen Nieten oder Längen > 1,5 cm sind verboten.
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Metall-Nietenhalsbänder (Nietenlänge ≤ 10 cm) sind erlaubt, solange Rücksicht auf andere Besucher gewahrt bleibt.
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Bei Verletzung oder Suit-Beschädigung haftet der Verursacher.
7.3 Makeup
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Starkes Makeup (z. B. Corpsepaint, Glitter) muss sauber fixiert sein.
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Abstand zu Fursuitern wahren, wenn Verschmutzungsgefahr besteht.
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Für Verschmutzungen durch nachlässiges Verhalten haftet der Verursacher.
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Bodypaint ist nicht gestattet.
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Darstellung von Blut ist erlaubt; Selfharm- oder Suizid-Motive sind untersagt.
8 Verbotene Gegenstände
8.1 Generell verboten
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Glasflaschen jeder Art
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Tiere / Haustiere
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Waffen jeglicher Art (technisch oder real)
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Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen
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Vuvuzelas, Megaphone
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Drohnen
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gefährliche Gegenstände, außer sozialüblich und bestimmungsgemäß verwendete Alltagsgegenstände
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Foto-, Film- oder Videokameras und sonstige Aufnahmegeräte, die ohne schriftliche Genehmigung offenkundig nicht nur privat dienen
8.2 Herausgabe und Einziehung
Der Veranstalter kann die Herausgabe verbotener Gegenstände verlangen. Verweigert der Besitzer dies, kann er vom Gelände verwiesen und seine Zugangsberechtigung einbehalten werden. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eigentümerlos erscheinende Gegenstände können einbehalten und nach eigenem Ermessen vernichtet, den Behörden übergeben oder dem Besitzer nach Veranstaltung zur Abholung bereitgestellt werden.
8.3 Besonders gefährliche Gegenstände
Bei besonders gefährlichen Gegenständen (z. B. technische Waffen, Drohnen, größere pyrotechnische Raketen) kann der Veranstalter auch nach Herausgabe oder Einziehung den Besitzer des Geländes verweisen und seine Zugangsberechtigung einbehalten. Für Ersatzansprüche gelten die Regelungen unter Ziff. 5.2.
8.4 Hausverweis bei Regelverstoß
Wer schuldhaft gegen diese Verhaltensregeln oder -gebote verstößt, kann vom Veranstalter des Eventgeländes verwiesen und mit Hausverbot belegt werden.
8.5 Straftaten
Begeht oder versucht ein Besucher eine Straftat (z. B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung), wird er sofort und ohne Vorwarnung des Geländes verwiesen und die Polizei eingeschaltet.
8.6 Folgen für den Eintritt bei Verstößen
Wird einem Besucher aus einem wichtigen Grund (siehe Ziff. 5 oder starke Beeinträchtigung) der Zutritt verweigert oder er vom Gelände verwiesen, verlieren Ticket und Badge ihre Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt. Ebenfalls kann Fehlverhalten im offiziellen Telegramm von Winters Embrace zu Ausschluss führen.
9 Hygiene & Infektionsschutz
9.1 Behördliche Voraussetzungen
Besucher verpflichten sich, behördlich geforderte Nachweise (PCR, Antigen-Schnelltest o. Ä.) auf eigene Kosten zu erfüllen und einen Anamnesebogen sowie Impf-/Teststatus digital oder analog vorzulegen.
9.2 Verzicht bei Krankheitssymptomen
Bei Symptomen einer Infektionskrankheit (z. B. SARS-CoV-2, Grippe) verzichten Besucher auf die Teilnahme, weisen andere auf Symptome hin und suchen gegebenenfalls den Sanitätsdienst auf.
9.3 Infektionsschutz-Maßnahmen
Der Veranstalter kann freiwillige oder behördlich nicht vorgeschriebene Schutzmaßnahmen (Testung, Fiebermessung o. Ä.) anordnen. Besucher tragen die Kosten. Ein Anspruch auf spezielle Maßnahmen besteht nicht.
9.4 Besondere Verhaltensregeln
Zusätzliche Vorgaben (AHA-Regeln, Einbahnwege, Mengenbegrenzungen) können erlassen werden. Nichtbefolgen berechtigt zum Verweis vom Gelände.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.2 Änderungen der AGB
Der Veranstalter kann diese AGB bei triftigem Grund anpassen (z. B. neue Gesetze, Rechtsprechung, Marktveränderungen, Klärung von Auslegungsfragen oder Angebotsänderungen). Änderungen gelten als angenommen, wenn der Besucher nicht innerhalb von einem Monat nach Ankündigung per E-Mail widerspricht. Widerspricht er nicht oder lehnt er ab, erlischt sein Ticket mit Wirkung der Änderung ohne Erstattungsanspruch.